Zulässiger Mietzins
- Auch im Mietrecht besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit
- Der Mietzins wird vereinbart für die vermietete Sache, was bei der Rohbaumiete eben der Rohbau ist
- Mietzinse dürfen gemäss OR 269 ff. nicht missbräuchlich sein
» Informationen zum Thema Mietzinse nach Schweizer Mietrecht
- Um- und Ausbaukosten des Mieters (Mieterausbau) dürfen somit nicht in die Mietzinsberechnung einfliessen
- Ein Teil der Lehre vertritt demgegenüber die Auffassung, dass der Mieter für den von ihm vertraglich übernommenen Ausbau (Mieterausbau) voll zu entschädigen sei, was zu einer Reduktion des Mietzinses führe







