Die Vorsorge umfasst alle Massnahmen (Vorbeugung, Prävention) für die Zukunft, fürs Alter, für den Fall der Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder Invalidität und eine daraus entstehende materielle Notlage.
Gesprochen wird dabei von
- Altersvorsorge,
- Invalidenvorsorge
- und Hinterlassenenvorsorge.
Der Vorsorge dienen
- AHV/IV/EO,
- die berufliche Vorsorge (2. Säule),
- die Selbstvorsorge (Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge),
- Säule 3b (freie Selbstvorsorge),
- der Versicherungsvertragsschluss mit individueller Begünstigung von Todesfall-Risikoversicherungen oder Lebenssparversicherungen
- sowie ggf. ehegüter- bzw. erbrechtliche Begünstigung des Partners und/oder der Nachkommen.